Immobilie im Scheidungsfall

 

Bei vielen unserer Kunden, die sich an uns wenden, ist es zu einer plötzlichen Änderung der Lebensverhältnisse gekommen: Die Kinder sind aus dem Haus und die Immobilie zu groß oder der Tod eines Ehepartners sind Beispiele für sich ändernde Verhältnisse.
Ein Fall in unserer täglichen Arbeit bildet die Scheidung: Aber was passiert eigentlich mit dem Haus bei einer Scheidung?
Vorab sollten wir Ihnen sagen, dass sich solche Fragen in der Regel nur individuell beantworten lassen, aber einen groben Überblick möchten wir Ihnen an die Hand geben:
Ist zwischen den Eheleuten kein Ehevertrag vereinbart worden, der den Scheidungsfall individuell regelt, greift der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bedeutet: Es kommt zu einem finanziellen Ausgleich zwischen den Eheleuten im Hinblick auf alle erworbenen Güter.
Jetzt lässt sich eine Immobilie natürlich nur sehr schwer in der Mitte durchsägen und zudem sieht der Gesetzgeber vor, dass der finanzielle Ausgleich zwischen den Eheleuten immer ein Geldzahlungsanspruch ist.
Die häufigsten Praktiken bei Scheidung in Bezug auf Immobilien:
1.
Realteilung: Die Immobilie wird in zwei baulich getrennte Wohneinheiten umgewandelt, die nach Scheidung entweder jeweils bewohnt oder verkauft/vermietet werden können.
2.
Auszahlung des Ehepartners: Einer der Ehepartner übernimmt die Immobilie und zahlt den entsprechenden Wert der Immobilie nach Scheidung an den anderen aus.
3.
Hausverkauf: Das gemeinsame Haus wird verkauft und der Erlös untereinander je nach Eigentumsanteil aufgeteilt.
Unsere Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, individuelle Lösungen können natürlich vereinbart werden. Sie haben Fragen in Bezug auf Ihre Immobilie? Wir sind für Sie da!

Sie haben Fragen zu diesem Thema? Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.




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